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Gewinnen Sie den neuen Skoda Kodiaq für ein Wochenende. 

1.    Teilnahmebedingungen für die Teilnahme am Gewinnspiel „Skoda Kodiaq“ 

2.    Veranstalter 
Veranstalter des Gewinnspiels ist die Autohaus Schneider GmbH, Hauptstraße 26, 98634 Reichenhausen (nachfolgend »Autohaus Schneider«). Weitere Informationen zu Autohaus Schneider finden Sie unter www.auto-schneider.eu/impressum

3.    Teilnehmer und Teilnahmevoraussetzungen 
Teilnahmeberechtigt sind nur volljährige, uneingeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, einen gültigen Führerschein der Klasse B besitzen und ihre Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen erklärt haben. 

Die Teilnahme erfordert das zurücksenden des ausgefüllten Fragenbogen mit wahrheitsgemäßen Angabe der persönlichen Daten des Teilnehmers. Folgende Pflichtangaben, die zur Durchführung des Gewinnspiels notwendig sind, müssen hierfür angegeben werden: Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Teilnahmeschluss für das Gewinnspiel ist der 31.01.2018, 24:00 Uhr. 

Die Teilnahme selbst ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Die mehrfache Teilnahme ist nicht erlaubt. 

4.    Teilnahmeausschluss 
Teilnehmer, deren Personenangaben nicht wahrheitsgemäß sind, werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Ebenso werden Teilnehmer ausgeschlossen, die den Teilnahmevorgang und/oder die Verlosung manipulieren bzw. zu manipulieren versuchen und/oder in anderer Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen. Von der Teilnahme am Gewinnspiel sind Mitarbeiter des Veranstalters sowie Mitarbeiter von am Gewinnspiel beteiligten Firmen oder Personen sowie deren Angehörige ausgeschlossen. Der Ausschluss kann auch nachträglich erfolgen und ein Gewinn in diesem Fall zurückgefordert werden. 

5.    Durchführung des Gewinnspiels, Gewinnbenachrichtigung 
Die Auslosung der Gewinner erfolgt nach dem Zufallsprinzip spätestens vier Wochen nach Teilnahmeschluss. Die Gewinner werden vom Autohaus Schneider oder dem hierfür beauftragten Partner schriftlich, per E-Mail oder Telefon unter Angabe der weiteren Einzelheiten benachrichtigt („Gewinnbenachrichtigung“), wobei der Gewinnanspruch nur dann entsteht, wenn der Gewinner die Annahme des Gewinns innerhalb von fünf Kalendertagen ab Versendung der Gewinnbenachrichtigung gegenüber Autohaus Schneider erklärt („Gewinnannahme“). Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Erklärung der Gewinnannahme durch den Gewinner, wird ein neuer Gewinner gezogen. 

6.    Gewinn 
Dem Gewinner wird ein Skoda Kodiaq kostenfrei für ein Wochenende (Freitag bis Montag) zur Verfügung gestellt. Im Gewinn enthalten sind 1.000 Freikilometer, jeder weitere Kilometer wird mit 0,20 Euro berechnet. Die Kraftstoffkosten werden vom Autohaus Schneider übernommen. 

Nicht enthaltene bzw. darüber hinausgehende Kosten (z. B. sonstige Verbrauchskosten) trägt der Gewinner. 

Sofern vorstehend Angaben zum Datum oder Zeitraum der gewonnenen Leistungen genannt sind, bezieht sich der Gewinn nur darauf. Ansonsten ist der Gewinn vom Gewinner spätestens innerhalb von sechs Monaten ab Erhalt der Gewinnbenachrichtigung in Anspruch zu nehmen, danach verfällt er. 

Je nach Verfügbarkeit behält sich das Autohaus Schneider vor, statt der angegebenen eine mindestens gleichwertige Leistung als Gewinn bereitzustellen. 

Das Fahrzeug wird dem Gewinner nicht übereignet, sondern lediglich zur Nutzung im genannten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Fahrzeugs regelt der Fahrzeugnutzungsvertrag, der bei der Übergabe des Fahrzeugs ausgehändigt wird und unterzeichnet werden muss. Für die Fahrzeuge vom Autohaus Schneider besteht eine Vollkaskoversicherung. Schäden an dem zu gewinnenden Fahrzeug, die in den Deckungsbereich einer Voll- bzw. Teilkaskoversicherung fallen, werden grundsätzlich vom Autohaus Schneider getragen. Es besteht keine Selbstbeteiligung. Der Fahrzeugnutzer haftet gegenüber dem Autohaus Schneider für Schäden an dem zu gewinnenden Fahrzeug nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung (z. B. Schäden infolge Alkohol- oder Drogenkonsums). Der Gewinner muss außerdem bei Übergabe des Fahrzeugs seinen gültigen Führerschein der Klasse B und seinen gültigen Personalausweis vorlegen. Ist er dazu – aus welchem Grund auch immer – nicht in der Lage, ist er von der Teilnahme ausgeschlossen. Während der Nutzung des Fahrzeugs herrscht absolutes Alkoholverbot. Außerdem ist es verboten, das Fahrzeug unter Einfluss von Drogen oder Medikamenten, die das Fahrverhalten beeinflussen, zu benutzen. 

Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar und können auch nicht getauscht werden. 

7.    Vorzeitige Beendigung und Änderung des Gewinnspiels 
Das Autohaus Schneider behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung zu beenden oder zu ändern, wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann oder die Fairness des Spiels beeinträchtigt erscheint. Ansprüche für die Teilnehmer entstehen daraus nicht. 

8.    Haftung vom Autohaus Schneider 
Autohaus Schneider haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Dies sind Pflichten, die für die Gewinnspieldurchführung wesentlich sind, da sie diese erst ermöglichen, und auf deren Erfüllung der Teilnehmer deshalb vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von Autohaus Schneider bei einfacher Fahrlässigkeit auf den gewinnspieltypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit gilt die Haftungsbeschränkung nicht. 

9.    Sonstiges 
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein klagbarer Anspruch auf den Gewinn oder die Auszahlung des Barwertes besteht nicht. Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem/der Teilnehmer/-in und Autohaus Schneider unterliegen ausschließlich deutschem Recht. 

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